Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien
Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien
Allgemeine Informationen
CDU
Die CDU ist Gegner von Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene. Sie stellt sich damit gegen ihre eigene Wählerschaft, die laut Umfragen mehrheitlich für bundesweite Volksbegehren und Volksentscheide sind.
CSU
In einer Mitgliederbefragung im November 2016 haben sich 68,8 Prozent der teilnehmenden CSU-Mitglieder mit großer Mehrheit für bundesweite Volksabstimmungen ausgesprochen. Da unterdessen die CSU auch in ihrem Grundsatzprogramm für die Einführung von bundesweiten Volksentscheiden sich ausspricht hat ihre Positionierung in dieser Frage klarere Konturen bekommen. Diese Konturen könnten noch geschärft werden, wenn in Bälde ein Gesetzentwurf bezüglich dieser Thematik folgen sollte.
SPD
Die SPD befürwortet bundesweite Volksbegehren und Volksentscheide. Ein zusammen mit den Grünen 2002 eingebrachter entsprechender Gesetzentwurf scheiterte am Widerstand der CDU/CSU. Am 14.6. 2013 hat die SPD abermals zwei Gesetzentwürfe zur Einführung des bundesweiten Volksentscheides auf Bundesebene ins Parlament eingebracht.
AFD
Die AFD befürwortet bundesweite Volksentscheide. Daran gäbe es zunächst nichts auszusetzen, wenn diese Befürwortung grundgesetzkonform wäre. Aber dem ist nicht so. Nach dem von der AFD im August 2019 eingebrachten Gesetzentwurf wären auch nicht grundgesetzkonforme Volksentscheide möglich, die im Vorfeld vom Bundesverfassungsgericht nicht überprüft und ggf. verhindert werden könnten. So können Minderheitenrechte ausgehebelt werden. Schlappe 10 Prozent der Abgeordneten dürfen, ginge es nach der AFD, im Falles des Scheiterns eines Gesetzentwurfes einen Volksentscheid initiieren. 10 Prozent! Mann muss sich diese Zahl auf der Zunge zergehen lassen. Sollte diese Regelung Gesetzeskraft erlangen, könnte die Arbeit im Parlament lahmgelegt werden. Dagegen bedarf es bei einem Volksbegehren 10 Prozent der Wählerinnen und Wähler um einen Volksentscheid zu initiieren. Es handelte sich in diesem Fall um 6,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Wer als Praktiker schon mal auf der Straße Unterschriften gesammelt hat, weiß, dass dies nicht leistbar ist. Man kann anhand dieser wenigen Punkte erkennen (es gäbe dazu noch sehr viel mehr zu sagen), dass die AFD die Direkte Demokratie missbraucht, um sie einseitig gegen die parlamentarische Arbeit in Stellung zu bringen. Ein Volksentscheid soll aber ein ergänzendes Instrumentarium der Bevölkerung sein und nicht von Oppositionsparteien missbraucht werden können.
Die Linke
Die Linke setzt sich für bundesweite Volksbegehren und Volksentscheide ein. 2006 und 2010 brachte sie diesbezügliche Gesetzentwürfe in den Bundestag ein, die aber beides mal keine Zustimmung fanden
Bündnis 90/Die Grünen.
Zwar haben sich die Grünen als erste Partei für die direkte Demokratie, also auch für den bundeweiten Volksnetscheid auf Bundesebene eingesetzt, gegenwärtig scheinen sie sich davon abzuwenden und kokettieren mit der von dem Verein Mehr Demokratie angezettelten Spielwiese .Bürgerrat, der ohne die Verbindlichkeit eines bundesweiten Volksentscheides natürlich einen zahnlosen Tiger darstellt und somit die Bürgerinnen und Bürger noch mehr in die Entfremdung vom gegenwärtigen Staate treibt.
FDP
2006 reichte die FDP einen Gesetzentwurf zur Einführung bundesweiter Volksbegehren und Volksentscheide eiin. Dieser wurde 2009 im Bundestag abgelehnt.
Kommentar: Gegenwärtig (Stand September 2020) als im Bundestag vertretene Oppositionspartei bekleckert sich die FDP beim Thema Bundesweiter Volksentscheid nicht gerade mit Ruhm. Man hört schlichtweg nichts darüber , und wenn, dann schallen bedenkenträgerische Tonlagen Marke Wolfgang Kubicki mittels Hart aber Fair durch die Medienlandschaft.
Genauere Informationen